Diese Messer sind verboten! Messerrecht

Welche Messer sind erlaubt? Was ist verboten? Was sind die neuen Gesetze von 2020? Alles wichtige rund um das Thema Messerrecht erfährst du hier!

Inhaltsverzeichnis

Diese Messer sind verboten! Messerrecht

Wer sich für den Kauf eines Messers interessiert, der kommt nicht umher sich mit dem Thema Waffengesetz und Führungsverbot auseinanderzusetzen.

Denn es ist in Deutschland keinesfalls erlaubt einfach so jedes beliebige Messer überall mit hinzunehmen. Es gibt eine Reihe von Einschränkungen, die dich daran hindern dein geliebtes Schneideisen mit in dein alltägliches Leben zu nehmen.

Beginnen wir mit der ersten interessanten Unterscheidung im Messerrecht!

Verbotene Gegenstände!

Es gibt einige Messer, die in Deutschland nicht nur verboten sind zu führen, nein auch der Besitz und Erwerb ist bereits untersagt. Dazu zählen unter anderem:

  1. Butterfly-Messer: Bei diesen handelt es sich um Faltmesser mit einem zweigeteilten schwenkbaren Griff.
  2. Springmesser: Hier handelt es sich um Klingen, die durch Knopf oder Hebeldruck hervorschnellen und durch reines betätigen oder Loslassen festgestellt werden.
  3. Fallmesser: Ihre Klingen schnellen durch die eigene Schwerkraft oder eine Schleuderbewegung nach Lösen einer Sperrvorrichtung hervor.
  4. Faustmesser: Diese Kampfmesser besitzen einen Griff, der quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verläuft. Das Messer kann so in der geschlossenen Faust gehalten werden.

Bei Messern, die einem in der obigen Liste beschrieben Messer entsprechen, wird es auch wenig Raum für Diskussion geben, solltet ihr mit einer solchen Waffe erwischt werden. Macht euch also keine Gedanken. Kauft euch keines solcher Messer.


In meinem Onlineshop werdet ihr natürlich auch keine Messer dieser Art finden. Selbst, wenn ihr in euren eigenen vier Wänden mit einem solchen Messer erwischt werdet drohen euch Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Welche Messer fallen unter das Führungsverbot?

Es gibt eine Reihe von Messern, die zwar von dir gekauft und besessen werden dürfen, du darfst sie aber nicht ohne weiteres im Alltag bei dir führen. Zu dieser Kategorie zählen alle Messer, die folgende Kriterien erfüllen:

  1. Klappmesser mit einer einhändig feststellbaren Klinge (Einhandmesser)
  2. Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

Ein Großteil der Messer, die ich in meinem Onlineshop anbiete, fallen in eine dieser beiden Kategorien. Warum sollte man sich also ein solches Messer kaufen, wenn man es nicht einmal außer Haus tragen darf?


Das oben beschriebene Führungsverbot gilt nicht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt das Messer bei sich zu tragen. Ein solches Interesse liegt vor, wenn das Messer für die Berufsausübung, beim Sport, für die Brauchtumspflege oder einen allgemein anerkannten Zweck verwendet wird.

Demnach darf der Jäger oder Angler sein Messer natürlich genauso tragen wie der Bergsteiger oder Taucher. Wie sieht es aber beim Bushcraften aus? In wieweit das ganze als Sport oder Brauchtumspflege gesehen werden kann liegt in der Hand des einzelnen. Objektiv betrachtet trifft keine der beiden Ausnahmen auf uns zu.

Was also tun? Nur noch mit kleinen Messern in den Wald fahren?

Nein. Soweit muss man natürlich nicht gehen. Wie man mit diesem Problem umgeht muss am Ende jeder selbst entscheiden. Ich persönlich würde raten, das Messer auf der Fahrt in den Wald sicher und unerreichbar im verschlossenen Rucksack zu transportieren und erst nach Ankunft im Wald auszupacken.


Lasst euren 30 cm Klopper nicht neben euch im Auto liegen und verstaut auch euer Einhandmesser nicht in der Autotür. Das sieht in einer Polizeikontrolle immer schlecht aus.

Wenn ihr dann einmal im Wald seid, wird es vermutlich niemanden mehr stören, ob euer Messer jetzt 11 cm oder 15 cm lang ist. Rein rechtlich wäre es allerdings immer noch verboten. Hier gehe ich nach dem Prinzip wo kein Kläger da kein Richter.


Sobald ihr an eurem Lagerplatz angekommen seid, trefft ihr bis zu eurer Abreise wahrscheinlich 0 bis 1 Menschen. Das Risiko ist also gering.

Auch der Förster oder Jäger wird Verständnis für eure Ausrüstung haben und zu Berufszwecken vermutlich ein ähnliches Messer tragen. Auch hier sehe ich also kein Problem.

Das alles trifft natürlich keinesfalls auf den normalen Alltag in der Stadt zu. Lasst euer Messer einfach zuhause und transportiert es im Auto nur im verschlossenen Rucksack.

Welche Messer darf ich tragen?

Messer mit einer feststehenden Klinge unter 12 cm Länge dürfen von dir ohne Beschränkungen getragen werden. Auch Einhandmesser ohne Arretierung und Zweihandmesser mit Verriegelung dürfen ohne Längenbeschränkung getragen werden.

No-Go in der Polizeikontrolle!

Solltet ihr tatsächlich in eine Polizeikontrolle geraten und auf eure Messer angesprochen werden, dann ist der eine Verwendungszweck, den ihr niemals nennen dürft, die Selbstverteidigung.

Für einige ist das vielleicht ein legitimer Grund zum Besitzen und Führen eines Messers, für die Polizei nicht. Mit dieser Argumentation könnt ihr euch direkt von eurem Messer verabschieden.

Verschärfungen des WaffG 2020

Im Dezember 2013 hat der Bundestag ein Gesetz zur Verschärfung des Waffengesetzes beschlossen.

Neben zahlreichen neuen Regulationen für Jäger und Sportschützen, wurden auch für Messer neue Richtlinien erlassen. Denn das Gesetz gibt den Bundesländern die Möglichkeit, sogenannte Waffenverbotszonen einzurichten.


In diesen willkürlich festlegbaren Bereichen ist das Führen eines Messers mit feststehender Klinge über 4 cm oder einhändig feststellbarer Klinge verboten.

Zweihandmesser oder Klappmesser ohne Arretierung dürfen weiterhin ohne Begrenzung der Klingenlänge getragen werden.

Für diese neuen Beschränkungen gilt wie schon zuvor im § 42 benannt eine Ausnahme, sollte ein berechtigtes Interesse zum Führen des Messers oder der Waffe im entsprechenden Bereich vorliegen.

1. Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubniss

Jeder Besitzer eines Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte hat automatisch ein berechtigtes Interesse. Damit ihr dieses Interesse auch korrekt nachweisen könnt, müsst ihr allerdings euren Schein sowie einen Personalausweis bei euch tragen.

2. Anwohner, Anlieger und der Anlieferverkehr

Dieser Punkt ist besonders interessant, denn er hebelt das gesamte Gesetz aus und macht es praktisch unwirksam. Der Begriff Anwohner ist klar. Das bist du nur, wenn du polizeilich auf eine Adresse im betroffenen Bereich gemeldet bist. Bei den Anliegern sieht es da schon deutlich anders aus.


Denn zu dieser Personengruppe gehören neben den Anwohnern auch ihre Besucher und Lieferanten. Auch Hotelgäste sowie Inhaber und Mitarbeiter von Geschäften, Praxen oder Kanzleien.

Außerdem zählen deren Kunden, Mandanten oder Patienten ebenfalls als Anlieger.
Praktisch gesehen kannst du also eine Waffenverbotszone außer Kraft setzen sobald du Kunde eines Geschäfts in diesem Bereich bist.

3. Gewerbetreibende, ihre Beschäftigten oder von ihnen Beauftragte

Obwohl dieser gesamter Personenkreis eigentlich schon in den Anliegern enthalten ist, wird er hier nochmal explizit erwähnt. Damit wird hervorgehoben, dass Geschäfte und Gewerbetreibende durch die neuen Beschränkungen nicht beeinträchtigt werden sollen.

4. Brauchtumspflege und Sport

Hier gilt das gleiche wie schon vorher beschrieben. Der Bergsteiger und Angler darf sein Sportmesser natürlich führen. Auch wenn das Messer zu deiner Tracht gehört hast du ein berechtigtes Interesse.

5. Nicht Zugriffsbereiter Transport

Wenn dein Messer in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt ist und von dir durch die Waffenverbotszone transportiert wird, ist das ebenfalls kein Problem.

Ob der Rucksack dazu mit einem Schloss gesichert sein muss ist nicht vollends geklärt. Wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst, sicher dein Behältnis mit einem einfachen Schloss.

6. Verwendung auf Grundlage von Hausrecht

Auch dieser Punkt ist eigentlich schon in den vorangegangenen Punkten inbegriffen. Wer ein Messer führt und sich dabei im Hausrechtsbereich eines anderen befindet, bzw. auf dessen Anweisung hin damit arbeitet, hat ebenfalls ein berechtigtes Interesse.

Fazit

Wie du siehst, ist das mit dem Waffenrecht und unseren heißgeliebten Messern doch recht kompliziert. Wenn ihr euch einfach an die bestehenden Bestimmungen haltet, werdet ihr keine Probleme bekommen.


Es lohnt sich nicht sein gutes Schneideisen aufs Spiel zu setzen. Ob und wie ihr euer Messer im Wald handhabt, liegt natürlich in eurer eigenen Verantwortung. Meiner Meinung nach muss man sich allerdings nicht allzu viele Gedanken machen.

Was ist deine Meinung zu den Verschärfungen des Waffengesetzes? Findest du sie verhältnismäßig oder eher Sinnfrei?

Ich bin mir sicher dieser Artikel hat dir geholfen etwas Klarheit in diesen Dschungel aus Richtlinien zu bringen. Hinterlasse mir gerne deine Meinung oder Anregungen in den Kommentaren unter dem Beitrag.

Ich wünsche dir noch einen schönen Tag!

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